Information und Beratung:

Telefon: 0 44 41 - 92 18 20
FAX: 0 44 41 - 92 18 21
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ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

I. Angebot und Lieferumfang

1. Angebote hinsichtlich Menge, Preis, Muster und Lieferzeit sind freibleibend, soweit kein schriftliches und ausdrückliches Festangebot vorliegt. Preise verstehen sich ab Werk.

II. Lieferfristen und Verzug

1. Fristen und Termine gelten nur als annähernd vereinbart, es sei denn, dass wir eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben haben. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

2. Bei Verzug ist der Kunde verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die uns schriftlich anzuzeigen ist. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

III. Gefahrübergang und Transport

1. Versand oder Transport der Ware geschieht auf Gefahr des Kunden.

2. Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen.

3. Wir sind berechtigt und verpflichtet, alle diejenigen Teile unentgeltlich nach billigem Ermessen auszubessern oder neu zu liefern, die bei Gefahrübergang mangelhaft sind. Unsere Haftung endet mit Ablauf der jeweils gesetzlichen Frist.

4. Weitere Ansprüche des Kunden gegen uns sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind.

5. Für gebrauchte Waren übernehmen wir nur dann eine Mängelhaftung, wenn dies mit dem Kunden ausdrücklich schrift- lich vereinbart wurde.

6. Der Käufer kauft in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit gebrauchte Geräte unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel.

IV. Preis und Zahlung

1. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung sofort nach Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu leisten. Werden uns Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, so sind wir auch bei Gewährung von Zahlungszielen berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlan- gen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten. Die vereinbarte Hingabe eines Wechsels erfolgt nur zah- lungshalber. Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden. Wechsel dienen zur Sicherung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung, also auch zur Sicherung eventueller Rückgewähransprüche nach dem Abzahlungsgesetz.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB machen wir geltend für die von uns gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns gegen den Kunden jetzt oder künftig entstehen. Soweit dem Kunden die Weiterveräußerung gestattet ist, darf er über die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus einem eventuellen Weiterverkauf bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetrete- nen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann wider- rufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Drit- ter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehalts- ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrage. Wir werden auf Verlangen die uns gegebe- nen Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert unsere Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

2. Abweichungen von diesen Bedingungen sowie sonstige Abmachungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden

VI. Erfüllungsort und Gerichtstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist Vechta.

VII. Anhang

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